Zweitjob-System

Zwei Jobs gleichzeitig sind erlaubt, solange der Zweitjob neutral ist.

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026

Zweitjob-System

Es ist erlaubt, zwei Jobs gleichzeitig zu besitzen. Dabei gilt:

  • Der Zweitjob darf ausschließlich in einer neutralen Fraktion bzw. einem neutralen Beruf ausgeübt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, einer Staatsfraktion und gleichzeitig einer illegalen Fraktion anzugehören.

Beispiele:

  • Polizei + Mechaniker = erlaubt
  • Rettungsdienst + Taxi = erlaubt
  • Gang/Mafia + Mechaniker = erlaubt
  • Polizei + Gang/Mafia = verboten
  • Gang/Mafia + Polizei = verboten

Grundsatz: Wer Mitglied einer Staatsfraktion (z. B. Polizei) ist, darf keiner illegalen Fraktion angehören. Ebenso darf ein Mitglied einer illegalen Fraktion keiner Staatsfraktion beitreten.

Wer sich unsicher ist, ob eine Fraktion als Staatsfraktion, illegal oder neutral eingestuft wird, schaut bitte in die Fraktionsliste nach. Diese ist maßgebend. Über F5 gelangt man in das Job-Menü.

Verstöße gegen diese Regel werden als Regelverstoß gewertet und entsprechend sanktioniert.

Quellen & Änderungshistorie (2)