§1.9 Konflikte

Gespräch der Leaderschaften vor einem Konflikt; Forderung oder Kriegsvertrag.

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026

§1.9 Konflikte

Vor einem Konflikt zwischen 2 Fraktionen muss ein Gespräch zwischen beiden Leaderschaften stattgefunden haben. In diesem Gespräch müssen beide Parteien versuchen, das Problem zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Forderung oder ein Kriegsvertrag gestellt werden.

Siehe §1.5 Kriegsvertrag.

  • Sollte nicht auf eine Forderung eingegangen werden, ist das Besetzen / Angreifen der Route erlaubt.