Terrorstatus & Vermeidung der Inhaftierung
Kleidungspflicht beim Terrorstatus und das Verbot, die Inhaftierung zu vermeiden oder zu behindern (§5.9).
Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026
Terrorstatus & Vermeidung der Inhaftierung
Terrorstatus: Kleidungspflicht
Sobald eine Fraktion den Terrorstatus erhält, ist es allen Mitgliedern untersagt, Zivilkleidung zu tragen. Stattdessen sind sämtliche Mitglieder verpflichtet, durchgehend die offizielle Fraktionskleidung zu tragen.
Diese Regelung bleibt so lange, bis der Terrorstatus der Fraktion wieder aufgehoben wird.
§5.9 Vermeidung der Inhaftierung
Crime-Fraktionen und deren Mitglieder dürfen die Inhaftierung weder innerhalb noch außerhalb des Staatsgeländes aktiv vermeiden oder behindern.
Verbotene Handlungen (absolut untersagt):
- Das aktive Vermeiden, Flüchten oder Herausbrechen aus einer Inhaftierung.
- Das Blocken, Rammen oder Stören von PD-Fahrzeugen während der direkten Einfahrt ins Gefängnis.
- Das Befreien oder der Versuch des Befreiens von festgenommenen Personen.
- Jegliche Fluchtversuche oder Unterstützung dabei innerhalb des Staatsgeländes.
- Jegliche Fluchtversuche oder Unterstützung außerhalb des Staatsgeländes, insbesondere auf der Straße direkt am Zaun des Staatsgeländes, auf dem Parkplatz des PD / Staatsgeländes und im unmittelbaren Umkreis des Staatsgeländes (Sichtweite zum Zaun/Parkplatz).
Konsequenzen bei Verstoß: Sofortiger Terrorstatus (mindestens 7 Tage). Bei Wiederholung: Fraktionsverwarnungen. Das PD darf bei erkennbarem Arrest-Avoidance-Verhalten sofort tödliche Gewalt einsetzen.
Ausnahmen: Nur bei realistischen RP-Situationen wie einer Geiselnahme zur Befreiung der Mitglieder.
Ziel der Regel: Realistischeres Roleplay, faire Polizeiarbeit und Verhinderung von ständigen Jailbreaks direkt am SG.
Zu Cop Baiting und den Konsequenzen des Terrorstatus siehe die Kategorie „Allgemeine Regeln“.
Quellen & Änderungshistorie (2)
- 2.4.2026Terrorstatus / KleidungDiscord-Nachricht
- 5.5.2026Inhaftierung (5.9)Discord-Nachricht
