Mitgliederbegrenzung & Doppelrolle
Maximal 30 aktive Mitglieder pro Staatsfraktion; Polizei-Angestellte dürfen keine Zivi-Aktionen durchführen.
Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026
Mitgliederbegrenzung & Doppelrolle
§3.5 Mitgliederbegrenzung Staatliche Fraktionen
Jede staatliche Fraktion (Police Department, MD, Justiz, etc.) darf maximal 30 Mitglieder haben.
Genauere Regelung:
- Die maximale Mitgliederanzahl pro staatlicher Fraktion beträgt 30 aktive Mitglieder.
- Dazu zählen alle Ränge (auch Probe- und Anwärter-Mitglieder).
- Inaktive Mitglieder müssen nach 14 Tagen Inaktivität gekickt werden, um die Obergrenze einzuhalten.
- Neue Mitglieder dürfen nur aufgenommen werden, wenn die Fraktion unter der Grenze von 30 liegt.
Weitere Bestimmungen:
- Die Mitgliederobergrenze gilt pro Fraktion (nicht serverweit).
- Bei Überschreitung der 30 Mitglieder wird das zuletzt aufgenommene Mitglied automatisch entfernt oder die Aufnahme wird bis zur Einhaltung der Grenze blockiert.
- Staatliche Fraktionen müssen die Mitgliederliste transparent halten und auf Anfrage eines Admins jederzeit vorlegen.
Konsequenzen bei Verstoß:
- Erster Verstoß: Mündliche Verwarnung und 48 Stunden Frist zur Reduzierung der Mitgliederzahl.
- Wiederholter Verstoß: Fraktionsstrafe (z. B. temporäre Einstellungssperre, Gehaltskürzung oder Admin-gestützte Kicks).
- Schwere oder vorsätzliche Überschreitung kann zu Führungswechsel oder weiteren Disziplinarmaßnahmen führen.
Staatsdienst und Doppelrolle
Polizei-Angestellte dürfen nicht als Zivilisten eine Route stürmen (oder allgemein Zivi-Action machen). Wird es doch gemacht, wird man sofort administrativ gekündigt.
Zum Zweitjob-System (Staatsfraktion und illegale Fraktion gleichzeitig verboten) siehe die Kategorie „Allgemeine Regeln“.
Quellen & Änderungshistorie (2)
- 4.11.2025Staatsdienst / DoppelrolleDiscord-Nachricht
- 10.5.2026Staatsfrak-Mitglieder (3.5)Discord-Nachricht
