Mitgliederbegrenzung & Doppelrolle

Maximal 30 aktive Mitglieder pro Staatsfraktion; Polizei-Angestellte dürfen keine Zivi-Aktionen durchführen.

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026

Mitgliederbegrenzung & Doppelrolle

§3.5 Mitgliederbegrenzung Staatliche Fraktionen

Jede staatliche Fraktion (Police Department, MD, Justiz, etc.) darf maximal 30 Mitglieder haben.

Genauere Regelung:

  • Die maximale Mitgliederanzahl pro staatlicher Fraktion beträgt 30 aktive Mitglieder.
  • Dazu zählen alle Ränge (auch Probe- und Anwärter-Mitglieder).
  • Inaktive Mitglieder müssen nach 14 Tagen Inaktivität gekickt werden, um die Obergrenze einzuhalten.
  • Neue Mitglieder dürfen nur aufgenommen werden, wenn die Fraktion unter der Grenze von 30 liegt.

Weitere Bestimmungen:

  • Die Mitgliederobergrenze gilt pro Fraktion (nicht serverweit).
  • Bei Überschreitung der 30 Mitglieder wird das zuletzt aufgenommene Mitglied automatisch entfernt oder die Aufnahme wird bis zur Einhaltung der Grenze blockiert.
  • Staatliche Fraktionen müssen die Mitgliederliste transparent halten und auf Anfrage eines Admins jederzeit vorlegen.

Konsequenzen bei Verstoß:

  • Erster Verstoß: Mündliche Verwarnung und 48 Stunden Frist zur Reduzierung der Mitgliederzahl.
  • Wiederholter Verstoß: Fraktionsstrafe (z. B. temporäre Einstellungssperre, Gehaltskürzung oder Admin-gestützte Kicks).
  • Schwere oder vorsätzliche Überschreitung kann zu Führungswechsel oder weiteren Disziplinarmaßnahmen führen.

Staatsdienst und Doppelrolle

Polizei-Angestellte dürfen nicht als Zivilisten eine Route stürmen (oder allgemein Zivi-Action machen). Wird es doch gemacht, wird man sofort administrativ gekündigt.

Zum Zweitjob-System (Staatsfraktion und illegale Fraktion gleichzeitig verboten) siehe die Kategorie „Allgemeine Regeln“.

Quellen & Änderungshistorie (2)