Überfälle auf Routen (§12.4)

Crime-Fraktionen und Zivilisten dürfen auf öffentlichen, markierten Transportrouten grundlos stürmen und rauben.

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026

Überfälle auf Routen

§12.4 Überfälle auf Routen (Crime-Fraktionen)

Auf allen öffentlichen und markierten Transportrouten (z. B. Drogen-, Waffenrouten und illegale Gegenstände) dürfen Crime-Fraktionen grundlos stürmen und rauben.

Erlaubte Handlungen:

  • Fahrzeuge auf der Route dürfen ohne vorherige Ankündigung oder RP-Begründung gestoppt, gestürmt und durchsucht werden.
  • Sämtliche mitgeführten illegalen Items, Waffen, Drogen und Schwarzgeld dürfen dauerhaft abgenommen werden.
  • Leichte körperliche Gewalt (Faustschläge, leichte Schläge mit Waffe) ist zur Durchsetzung des Überfalls erlaubt.
  • Fesseln, Ausrauben und Entführen des Opfers sind ausdrücklich gestattet.

Wichtige Einschränkungen (keine Todeszone):

  • Es handelt sich nicht um eine Todeszone.
  • Das Töten von Spielern ist weiterhin verboten, solange keine schwerwiegende RP-Begründung vorliegt (z. B. aktiver Gegenangriff mit Schusswaffen, Fluchtversuch mit Waffe, etc.).
  • Nach erfolgreichem Ausrauben soll dem Opfer die Möglichkeit gegeben werden, sich zu entfernen (kein Abschlachten nach dem Raub).
  • Auch alle bestehenden Regeln des Regelwerks bleiben bestehen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Route muss sich klar im öffentlichen Raum befinden. Private Grundstücke oder Fraktionsbasen sind von dieser Regel nicht betroffen.
  • Die Regel gilt nur für Mitglieder von anerkannten Crime-Fraktionen und auch Zivilisten.
  • Opfer dürfen sich wehren, müssen dabei aber realistisch bleiben (Newlife-Regel bleibt bestehen).

Wichtig: Stürmungen dürfen nur in anerkannter Fraktionskleidung durchgeführt werden.

Quellen & Änderungshistorie (1)