Neutrale Fraktionen

Schutz neutraler Fraktionen, Mitgliederlimit, Aktivitätscheck und Zweitjob.

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2026

Neutrale Fraktionen

Schutz neutraler Fraktionen

Neutrale Fraktionen wie Restaurants und Clubs dürfen nicht überfallen werden. Sie haben diesen Schutz allerdings nur in ihrem Geschäft / Gebäude, während sie dort ihrer Arbeit nachgehen.

Mitgliederlimit

Die maximale Anzahl der Fraktionsmitglieder neutraler Fraktionen beträgt 10.

Aktivitätscheck

Neutrale Fraktionen müssen zum Zeitpunkt des täglichen Aktivitätschecks (20:00 Uhr) mindestens 2 Mitglieder in der Prime Time online haben. Wird der Check nicht bestanden, erhält die Fraktion einen Warn; sobald sie die Anforderungen bei einem darauffolgenden Check wieder erfüllt, wird der Warn zurückgezogen.

Zweitjob

Der Zweitjob darf ausschließlich in einer neutralen Fraktion bzw. einem neutralen Beruf ausgeübt werden. Wer sich unsicher ist, ob eine Fraktion als Staatsfraktion, illegal oder neutral eingestuft wird, schaut bitte in die Fraktionsliste nach. Diese ist maßgebend.

Quellen & Änderungshistorie (2)